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Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
liebe Kunden,

die Tarifvertragsparteien haben sich auf folgende Tarifänderungen geeinigt:

Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn (Lohngruppe 1/Einstiegslohn) steigt in zwei Stufen:

Leider müssen wir unsere Preise den genannten
Prozentsatz zu den jeweiligen Stichtagen anpassen.

Das Verhandlungsergebnis muss von der „Großen Tarifkommission“ des BIV am 10. Juni 2022 noch bestätigt und anschließend vom „Bundesministerium für Arbeit und Soziales“ auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ab Oktober 2022 für allgemeinverbindlich erklärt werden Tarifeinigung im Gebäudereiniger-Handwerk. Die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf Arbeitgeberseite haben sich in der heutigen zweiten Verhandlungsrunde auf einen 27-monatigen Tarifvertrag (Laufzeit 10/2022 bis 12/2024) für Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk geeinigt. Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn (Lohngruppe 1/Einstiegslohn) steigt in zwei Stufen: zum 1.10.2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). Damit hebt sich der Einstiegslohn im Gebäudereiniger-Handwerk auch künftig deutlich vom gesetzlichen Mindestlohn nach oben ab. Der zweite ebenfalls allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn, der für Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) gilt, steigt zum 1.10.2022 von derzeit 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 16,70 Euro (3,09 Prozent). Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich bis Laufzeitende im Jahr 2024 je nach Lehrjahr auf 900, 1035 und 1200 Euro.

Wir bedauern es, ihnen diese Erhöhung nicht ersparen zu können, aber wir hoffen, dass es auch in ihrem Interesse ist, dass unsere Mitarbeiter nach den gültigen tariflichen Bestimmungen und gesetzlichen Mindestlohn entlohnt werden.
Auf ihre Unterstützung und Verständnis vertrauen und setzen wir und hoffen auf eine weiterhin gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.